Details zur Ausbildung

Heute unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung sind Vermittlung von Kenntnisse im Umgang mit hochmodernen computergesteuerten Analysegeräten und Produktionsanlagen.

Tradition und hochmoderne Entwicklungen vereinen sich in dieser Ausbildung. Im einzelnen:

Berufsbezeichnung

Die Berufbezeichnung lautet mit Wirkung ab 30.03.2017:

  • Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Getreidewirtschaft
  • Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft

Vor Änderung dieser Ausbildungsordnung galten die Berufsbezeichnungen:

  • Müllerin
  • Müller

Kurzbeschreibung

Verfahrenstechnologen in der Mühlen- und Getreidewirtschaft / Verfahrenstechnologinnen in der Mühlen- und Getreidewirtschaft arbeiten in Getreidemühlen, Futtermittelwerken, Schälmühlen und Spezialmühlen.

Sie

  • stellen Getreideprodukte, Futtermittel und Spezialprodukte für die menschliche und tierische Ernährung her,
  • steuern und regeln verfahrenstechnologische Prozesse,
  • bedienen und warten Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen und halten sie instand,
  • nehmen Rohstoffe an und untersuchen sie,
  • reinigen, behandeln und lagern Rohstoffe und bereiten sie zur Verarbeitung vor,
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an,
  • führen sensorische und labortechnische Untersuchungen durch,
  • lagern, verpacken und verladen Erzeugnisse,
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und von Hygienevorschriften durch,
  • planen ihre Arbeit, legen Arbeitsschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fremdsprachliche Fachbegriffe ein,
  • erfüllen Kundenwünsche unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Aufnahmevoraussetzungen

Alle Auszubildenden mit der o.g. Berufsbezeichnung absolvieren ihre theoretische Ausbildung in der Berufsschule in sogenannter Teilzeitform. Für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist kein besonderer Schulabschluss vorgeschrieben, allerdings zeigt die Erfahrung, dass es Schülern mit keinen ausreichenden Noten in Deutsch, Mathematik und Physik sehr schwer haben, die Gesellenprüfung zu bestehen.

Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung

Der Rahmenlehrplan und die Ausbildungsverordnung (gültig ab April / Mai 2017) können mit Klick auf den jeweils folgenden Link als PDF-Dokument heruntergeladen werden

>>> Rahmenlehrplan
>>> Ausbildungsverordnung

Zusatzangebote - Nachhilfeunterricht

Durch den Förderverein der Müllerschule Wittingen e.V. wird ein freiwilliger Nachhilfeunterricht von 2 h pro Woche angeboten. Diese Nachhilfe soll insbesondere Defizite im Fachrechnen aber auch in den anderen Fächern oder Lerngebieten ausgleichen.

Die Kosten betragen hier 1,- € pro Stunde und Teilnehmer. Der Förderverein trägt die restlichen Kosten.

Stundentafel

Für den einzelnen Schüler ergibt sich pro Woche des Blockunterrichtes folgende Stundentafel:

BereichStunden
- Fachtheorie24
- Deutsch3
- Politik4
- Religion1
- Wahlpflichtfach4

Abschlussprüfung

Am Ende des letzten Berufsschulblockes findet in der Wittinger Berufsschule die praktische und theoretische Gesellenprüfung statt.

Nach der neuen Ausbildungsordnung wird die theoretische Prüfung in folgenden Fächern durchgeführt:

  • Verfahrenstechnologie
  • Produktkunde und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die praktische Prüfung wird  in der Mühle, dem Labor und in der Werkstatt durchgeführt.